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BGH-Urteil zur Einbindung von YouTube-Videos

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Beitrag von HeikeG So 12 Jul 2015, 17:20

BGH-Urteil zur Einbindung von YouTube-Videos
10.07.2015 | 17:00 Uhr | Michael Söldner

Das Einbindungen von YouTube-Videos auf Facebook oder auf der eigenen Seite kann zu Abmahnungen führen.

In die eigene Webseite eingebundene YouTube-Videos anderer Nutzer schienen bislang unbedenklich. Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 geurteilt, dass eine Einbettung ohne Probleme möglich ist, wenn die betreffenden Videos schon vorher öffentlich im Netz zugänglich waren.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe musste sich nun jedoch erneut mit dem „Framing“ von Videos beschäftigen. In seinem Urteil kam er zu dem Schluss, dass eine Einbindung nur möglich ist, wenn der Urheber dies erlaubt. Im konkreten Fall ging es um das Werbevideo einer Firma für Wassertechnik, welches plötzlich auf YouTube aufgetaucht war.

Gema siegt: Youtube muss illegale Videos entfernen

Die Richter sehen in dieser Art der ungewollten Verbreitung tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts. Abmahnungen könnten die Folge sein. Auch alle anderen Framing-Nutzer sollten vorsichtig sein: Ein Einbindungen von offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen kann zu Abmahnungen führen – auch auf Facebook.

Quelle: http://www.pcwelt.de/news/BGH-Urteil-zur-Einbindung-von-YouTube-Videos-Framing-9755373.html
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